RATGEBER

Vandalismus an Bushaltestellen, Spielplätzen und Schulhäusern: Was Gemeinden schon erreicht haben

Sicherheitskamera unter dem Dachvorsprung am Eingang eines Schweizer Schulhauses

Ein zerstörter Pausenplatz sechs Tage nach der Eröffnung, demolierte Bushäuschen, beschmierte Fassaden: Vandalismus an Gemeindeeigentum ist kein neues Thema, aber immer mehr Gemeinden gehen inzwischen den gleichen Weg wie zuvor schon bei Sammelstellen — mit einer Kamera, die zeigt, wer verantwortlich war.

Was Gemeinden damit erreicht haben

In der Stadt Zürich sanken die Vandalismus- und Graffitischäden an städtischen Schulanlagen von über CHF 750’000 auf knapp CHF 350’000, seit dort Videoüberwachung installiert wurde. Die Gemeinde Wikon AG hat ihr Schulhaus mit Kameras ausgerüstet, für rund CHF 8’000 Installation und CHF 285 im Monat Betrieb. Die Gemeinde Muri AG plant dasselbe für zwei weitere Schulanlagen, Badweiher und Rösslimatt, nach wiederholtem Vandalismus; bei mehreren Standorten derselben Gemeinde sinken die Betriebskosten je Standort auf rund CHF 225 im Monat. Auch die Gemeinde Gossau ZH führt Videoüberwachung im öffentlichen Raum inzwischen als eigenes Thema auf ihrer Website.

Die rechtliche Lage: dieselbe wie bei Sammelstellen, mit einer Einschränkung

Bushaltestellen, Spielplätze und Schulareale gehören in aller Regel der Gemeinde und sind damit öffentlicher Grund. Es gilt dieselbe Grundregel, die wir bereits im Beitrag zu Videoüberwachung an Sammelstellen beschrieben haben: Private dürfen auf öffentlichem Grund grundsätzlich keine Kameras betreiben, eine Gemeinde als Behörde braucht dafür eine eigene rechtliche Grundlage nach kantonalem Datenschutzrecht, meist ein Reglement oder eine Verordnung. Die allgemeinen Grundlagen dazu finden Sie auch unter Datenschutz & Videoüberwachung in der Schweiz.

Eine eigene, strengere Sonderregel speziell für Schulareale oder Kinder als besonders schützenswerte Gruppe gibt es nicht als eigene Rechtsnorm, auch wenn man das vermuten könnte. Was sich in der Praxis stattdessen zeigt, etwa in Wikon und Muri: Die Kameras zielen typischerweise auf Zugänge und Fassaden ausserhalb der Schulzeiten, nicht auf den Pausenplatz während des laufenden Betriebs. Das entschärft die Frage nach der Verhältnismässigkeit in der Praxis, ohne dass es dafür eine eigene Vorschrift bräuchte.

Was wir anbieten

Ihre Situation Was Sie brauchen Unser Vorschlag Preis
Ein Standort, rechtliche Grundlage vorhanden oder in Erarbeitung Fixinstallierte Kamera, Installation und Betrieb durch uns Mietlösung mit Live-Ansicht ab CHF 99.–/Monat
Mehrere Schulanlagen oder Standorte derselben Gemeinde Günstigere Betriebskosten je Standort durch Bündelung Mehrere Kameras auf einem Vertrag Betriebskosten sinken mit jedem weiteren Standort
Standort ohne Stromanschluss, etwa ein abgelegener Spielplatz Autarke Stromversorgung Akkusystem mit SIM-Karte nach Standort

Was zuerst passieren sollte, bevor die Kamera montiert wird

Gemeinden, die zuerst ein Reglement oder einen Gemeinderatsbeschluss schaffen und danach installieren, haben im Streitfall eine klare Antwort. Wer zuerst montiert und die Grundlage nachreichen will, riskiert, dass die Aufnahmen im entscheidenden Moment nicht verwertet werden dürfen. Für eine Bauverwaltung oder einen Gemeinderat, der das erstmals angeht, lohnt sich ein kurzes Gespräch mit dem kantonalen Datenschutzbeauftragten, meist reicht ein einzelner Anruf, um zu klären, ob das bestehende Gemeindereglement schon reicht oder ergänzt werden muss.

Wir sind ein Fachgeschäft in Winterthur mit eigenem Technikerteam und begleiten seit 18 Jahren auch öffentliche Auftraggeber, von der ersten Standortbegehung bis zur fertigen Installation. Melden Sie sich bei uns, wenn Ihre Gemeinde das prüfen möchte: 052 525 89 88 oder [email protected].

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt für Schulhäuser eine strengere Regel als für Sammelstellen, weil Kinder betroffen sind?
Eine eigene Rechtsnorm dafür gibt es nicht. In der Praxis zielen Kameras an Schulen aber meist nur auf Zugänge und Fassaden ausserhalb der Schulzeiten, nicht auf den Pausenplatz während des Betriebs.

Braucht unsere Gemeinde für jeden Standort eine eigene rechtliche Grundlage?
In der Regel reicht ein Reglement oder eine Verordnung, die den Einsatz von Videoüberwachung an mehreren Gemeindestandorten grundsätzlich regelt. Details klärt am besten die kantonale Datenschutzstelle.

Wird eine Kamera günstiger, wenn wir mehrere Standorte gleichzeitig ausrüsten?
Ja, die Betriebskosten je Standort sinken erfahrungsgemäss, wenn mehrere Standorte derselben Gemeinde gemeinsam betrieben werden.