Eine Ferienwohnung oder ein Zweitwohnsitz steht oft wochenlang leer, ohne dass jemand vorbeischaut. Die Einbruchszahlen in den Bergkantonen sind zwar zuletzt gesunken, nicht gestiegen, aber das ändert nichts am eigentlichen Problem: Wer über Monate niemanden vor Ort hat, merkt einen Einbruch oft erst bei der nächsten Anreise.
Die Zahlen ehrlich eingeordnet
Einbrüche in der Schweiz sind gesamthaft 2024 leicht gestiegen, mit Schwerpunkt zwischen Oktober und Dezember, wenn es früh dunkel wird. In den klassischen Feriendestinationen sieht das Bild anders aus: Graubünden hat mit rund 1,0 Einbrüchen pro 1’000 Haushalte im Jahr eine der niedrigsten Raten der Schweiz, und die Zahl sank dort 2024 nochmals deutlich, im Wallis ebenfalls. Es wäre also falsch, hier mit einer wachsenden Gefahr zu argumentieren. Der eigentliche Punkt ist ein anderer: Professionelle Täter beobachten ein Quartier über mehrere Tage und schlagen gezielt in Abwesenheitsphasen zu, und eine Ferienwohnung ist per Definition über weite Strecken des Jahres genau das: abwesend.
Was rechtlich gilt
Gehört Ihnen die Ferienwohnung allein und steht sie freistehend, gilt die normale Regel für private Videoüberwachung: Die Kamera darf nur das eigene Grundstück erfassen, ein Hinweisschild ist Pflicht, und die Aufnahmen sollten nicht länger gespeichert werden als nötig. Die Grundlagen dazu haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengefasst: Datenschutz & Videoüberwachung in der Schweiz.
Liegt die Wohnung dagegen in einem Mehrfamilienhaus oder unter Stockwerkeigentum, mit gemeinsamem Eingang, Treppenhaus oder einem Balkon zur gemeinschaftlichen Erschliessung, braucht es zusätzlich die Zustimmung der übrigen Stockwerkeigentümer. Die Kamera darf dann nicht ungefragt den Gemeinschaftsbereich mit erfassen, sondern nur den eigenen Balkon, die eigene Terrasse oder den eigenen Zugang.
Die technische Besonderheit: kein Internet, oft kein Dauerstrom
Die meisten Ferienwohnungen haben keinen laufenden Internetanschluss, wenn niemand da ist, und ein Chalet im Berg oft auch keinen zuverlässigen Stromanschluss ausserhalb der Bewohnzeiten. Eine Kamera mit SIM-Karte löst das erste Problem, weil sie unabhängig vom Wohnungs-WLAN funkt. Bei der Stromfrage lohnt sich Ehrlichkeit: Ein reines Solarsystem ist im Winter in den Bergen genau dann am schwächsten, wenn ein Chalet am längsten leer steht, weil Schnee und kurze Tage die Erträge einbrechen lassen. Für einen zuverlässigen Betrieb über den ganzen Winter ist darum eine Kombination aus vorhandenem Netzstrom und Akku als Puffer die sicherere Wahl als eine reine Solarlösung, sofern am Gebäude überhaupt ein Anschluss vorhanden ist.
Was wir anbieten
| Ihre Situation | Was Sie brauchen | Unser Vorschlag |
|---|---|---|
| Freistehendes Ferienhaus, Stromanschluss vorhanden | Zuverlässige Fernüberwachung mit Portalzugriff | Kabelgebundene Kamera mit Fernzugriff per App |
| Kein Internetanschluss vor Ort | Datenübertragung ohne WLAN | Kamera mit SIM-Karte |
| Wohnung in Stockwerkeigentum, gemeinsamer Eingang | Zustimmung der Miteigentümer, Kamera nur auf eigenen Bereich | Beratung zur Platzierung vor der Montage |
Was vor dem ersten Winter ohne Sie geklärt sein sollte
Eine Kamera, die niemand aus der Ferne ansieht, meldet einen Einbruch erst bei der nächsten Anreise, Wochen zu spät. Eine Push-Benachrichtigung bei Bewegung, die Sie tatsächlich auf dem Telefon lesen, ist wichtiger als jedes zusätzliche Megapixel. Sinnvoll ist ausserdem, vor der ersten längeren Abwesenheit einmal in Ruhe zu testen: Kommt die Benachrichtigung an, auch aus dem Ausland, und wie sieht das Bild bei Schneefall und in der Dämmerung tatsächlich aus? Diesen Test machen wir bei der Installation gleich mit Ihnen zusammen, damit Sie es nicht erst beim ersten echten Vorfall herausfinden.
Als Fachgeschäft in Winterthur beraten wir seit 18 Jahren auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferienwohnungen in den Bergkantonen, oft aus der Ferne per Telefon, weil die Wohnung selbst weit weg liegt. Rufen Sie uns an unter 052 525 89 88 oder schreiben Sie an [email protected], wir klären mit Ihnen, welche Lösung für Ihr Objekt passt.
Steht Ihre Wohnung in einem Mehrfamilienhaus? Dann lohnt sich auch ein Blick in unseren Beitrag Fahrraddiebstahl im Velokeller — dort geht es um dieselbe Frage der Zustimmung durch die Miteigentümerschaft.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Steigt die Einbruchsgefahr für Ferienwohnungen in den Bergen aktuell an?
Nein, die Zahlen in Graubünden und Wallis sind zuletzt gesunken. Das eigentliche Risiko liegt nicht in einer wachsenden Gefahr, sondern darin, dass eine Ferienwohnung über Monate unbeobachtet bleibt.
Brauche ich für eine Kamera an meiner Ferienwohnung eine Zustimmung?
Bei einem freistehenden Haus im Alleineigentum nicht. Liegt die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit gemeinsamem Eingang, braucht es die Zustimmung der übrigen Stockwerkeigentümer, sobald Gemeinschaftsbereiche mit erfasst würden.
Reicht eine Solarkamera für ein Chalet ohne Stromanschluss?
Über den Sommer meist ja, im Winter kann der Ertrag stark einbrechen. Ist am Gebäude ein Stromanschluss vorhanden, ist eine Kombination aus Netzstrom und Akku als Puffer zuverlässiger als eine reine Solarlösung.