RATGEBER

Fahrraddiebstahl im Velokeller: Was eine Kamera darf – und was das Bundesgericht dazu sagt

Sicherheitskamera über der Einfahrt zu einem unterirdischen Velokeller eines Mehrfamilienhauses

Ein gestohlenes E-Bike kostet im Schnitt weit mehr als ein günstiges Occasionsauto in der Werkstatt: Versicherer zahlen dafür durchschnittlich rund CHF 2’830 aus, bei einem Neupreis von oft nur CHF 2’500. Gestohlen wird auffällig oft dort, wo mehrere Velos zusammenstehen: im Keller eines Mehrfamilienhauses.

Warum gerade der Velokeller ein beliebtes Ziel ist

Ein gemeinsam genutzter Veloraum bringt mehrere Fahrräder an einem Ort zusammen, oft schlechter gesichert als die einzelne Wohnungstür. Wichtig zu wissen: Versicherungsrechtlich gilt ein Gemeinschaftskeller nicht automatisch als abgeschlossener Raum im Sinne der Police. Ohne ein zusätzliches, am Rahmen befestigtes Veloschloss greift der Diebstahlschutz der Hausratversicherung oft gar nicht, selbst wenn die Kellertür verschlossen war.

Die rechtliche Besonderheit: der Velokeller ist kein normaler Privatgrund

Hier unterscheidet sich die Ausgangslage deutlich von einer Kamera vor dem eigenen Einfamilienhaus. Ein Velokeller, ein Treppenhaus oder eine Waschküche in einer Miet- oder Stockwerkeigentumsliegenschaft ist gemeinschaftlich genutzter Raum mehrerer Parteien, nicht das Alleineigentum einer einzelnen Person. Das Bundesgericht hat dazu einen wichtigen Entscheid gefällt (BGE 4A_576/2015): Eine dauerhafte Kamera im Treppenhaus oder in Durchgängen zur Waschküche wurde als unverhältnismässiger Eingriff in die Privatsphäre der Mitbewohner eingestuft. Zulässig eingestuft wurden dagegen der Vorplatz vor dem Hauseingang und die Einstellhalle samt Zufahrt.

Für den Velokeller heisst das in der Praxis: Eine Kamera, die direkt in den Veloraum hineinfilmt, wo auch private Bewegungen der Mitbewohner sichtbar würden, ist rechtlich riskant. Eine Kamera auf dem Zugang, der Zufahrt oder dem Vorplatz zum Kellerabgang ist die deutlich sicherere Lösung, und sie erfasst trotzdem, wer zu welcher Zeit hineingeht. Vor der Installation braucht es ausserdem einen Beschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft oder die Zustimmung der Vermieterschaft, denn eine einzelne Partei kann das nicht allein für alle entscheiden.

Was wir empfehlen

Ihre Situation Was Sie brauchen Unser Vorschlag
Mehrfamilienhaus mit gemeinsamem Kellerzugang Kamera auf Zufahrt/Vorplatz, nicht im Veloraum selbst Kabelgebundene Aussenkamera über dem Kellerzugang, Beschluss der Eigentümerschaft vorab einholen
Zugang liegt aussen an der Fassade, kein Kabel vorhanden Autarke Stromversorgung Akkukamera mit SIM-Karte
Zusätzlich zum Kellerzugang auch der Hauseingang absichern Gegensprechfunktion mit Kamera Video-Türklingel / Gegensprechanlage

Zur richtigen Montagehöhe und dem passenden Blickwinkel für eine Aussenkamera haben wir einen eigenen Ratgeber: Überwachungskamera montieren.

Wie Sie das an der Eigentümerversammlung durchbringen

Der häufigste Fehler passiert nicht an der Kamera, sondern davor: Jemand montiert sie im Alleingang, ohne die Eigentümerschaft zu fragen, und richtet sie auch nur teilweise auf den gemeinschaftlichen Innenbereich. Das kann im Streitfall zum Rückbau führen, selbst wenn die Absicht gut gemeint war. Praktisch bewährt hat sich, das Thema als eigenes Traktandum an die nächste Stockwerkeigentümer- oder Mieterversammlung zu bringen, mit einer einfachen Skizze, wo die Kamera stehen soll und was sie zeigt, nur die Zufahrt, nicht den Veloraum selbst. Das nimmt vielen die Sorge vor einer Überwachung, die niemand will, und macht den Beschluss deutlich leichter.

Wir begleiten das auf Wunsch auch direkt: Ein Techniker von uns schaut sich den Kellerzugang an und sagt Ihnen, welche Kamera-Position rechtlich und praktisch am saubersten ist, bevor Sie das Thema an der Versammlung vorbringen. Wir sind seit 18 Jahren ein Fachgeschäft in Winterthur und kennen diese Diskussionen aus vielen Liegenschaften. Kontakt: 052 525 89 88 oder [email protected].

Ähnliche Ausgangslage, anderer Ort: Einbrüche im Schrebergarten und Ferienwohnung überwachen — beide drehen sich um dieselbe Frage: wer darf was entscheiden, wenn der Ort nicht allein Ihnen gehört.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf ich eine Kamera direkt in den Velokeller richten?
Rechtlich riskant. Das Bundesgericht stuft eine dauerhafte Kamera in gemeinschaftlich genutzten Innenräumen wie Treppenhaus oder Waschküche als unverhältnismässigen Eingriff ein. Sicherer ist eine Kamera auf dem Zugang oder der Zufahrt zum Kellerabgang.

Wer muss der Installation zustimmen?
Bei Stockwerkeigentum die Eigentümergemeinschaft, bei einer Mietliegenschaft die Vermieterschaft. Eine einzelne Partei kann eine Kamera für gemeinschaftlich genutzte Bereiche nicht allein anordnen.

Zählt der Velokeller als abgeschlossener Raum für die Versicherung?
Nicht automatisch. Viele Versicherer verlangen zusätzlich ein am Rahmen befestigtes Veloschloss, auch wenn der Keller selbst verschlossen ist.