Ein Schrebergarten ist selten eine Sache, die jemand nur für sich allein hat: Das ganze Areal gehört einem Verein, einzelne Parzellen werden gepachtet, und wenn eingebrochen wird, trifft es oft gleich mehrere Häuschen in einer Nacht.
Reale Fälle aus der Schweiz
In Baar ZG brachen Unbekannte in einer einzigen Nacht in 17 Gartenhäuschen ein, erbeutet wurden vor allem Essen und Getränke. In Riehen BS wurden 30 Gartenhäuser in Serie demoliert, mit geringer Beute, aber grossem Sachschaden. Vor dem Bezirksgericht Brugg musste sich ein junger Mann wegen einer Serie von Einbrüchen in den Schrebergärten Sommerau in Windisch AG verantworten. In Glarus GL brach jemand in eine Gerätekammer ein, ein typischer Einzelfall, wie er in den Polizeimeldungen immer wieder auftaucht. Gemeinsam ist den Fällen: Die Beute ist oft klein, der Ärger und der Sachschaden dagegen gross.
Die rechtliche Besonderheit bei Vereinsarealen
Ein Familiengarten-Areal ist fast immer gemeinschaftlich genutzter Grund mehrerer Pächter, nicht das Alleineigentum einer einzelnen Person. Für genau diesen Fall verlangt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte ausdrücklich, dass alle betroffenen Nutzerinnen und Nutzer vorher einbezogen werden, wenn eine Kamera mehr als die eigene Parzelle erfasst. Praktisch bedeutet das: Die eigene Parzelle und das eigene Häuschen darf ein Pächter ohne Weiteres filmen, das ist die normale Privatgrund-Regel. Eine Kamera auf dem gemeinsamen Hauptweg oder mit Blick auf Nachbarparzellen braucht dagegen einen Vereinsbeschluss, nicht nur einen Entscheid des Vorstands allein. Vereine, die diesen Schritt übersprungen und Kameras einfach installiert haben, sind bereits mit Rückbau-Forderungen ihrer eigenen Mitglieder konfrontiert worden.
Die Stromfrage
Gartenhäuschen haben in aller Regel keinen Stromanschluss. Für eine einzelne Parzelle ist eine Akkukamera mit SIM-Karte die unkomplizierteste Lösung, weil weder ein Kabel noch ein WLAN am Ort nötig ist. Für eine Kamera am Haupteingang des ganzen Areals, die der Verein als Ganzes beschliesst, lohnt sich stattdessen eine feste Installation mit Solarpuffer, weil der Standort dauerhaft ist und mehr Reichweite und Laufzeit braucht als eine einzelne Parzellenkamera.
| Ihre Situation | Was Sie brauchen | Unser Vorschlag |
|---|---|---|
| Einzelne Parzelle, eigenes Häuschen absichern | Einfache Lösung ohne Stromanschluss | Akkukamera mit SIM-Karte |
| Verein möchte den Haupteingang des ganzen Areals absichern | Dauerhafte Lösung, von der Mitgliederversammlung beschlossen | Solar-/Akkusystem am Haupteingang, Installation durch uns |
Wie ein Vorstand das sauber angeht
Ein Vorstand, der eine Kamera für den Hauptweg im Alleingang beschafft, riskiert genau den Streit unter den eigenen Mitgliedern, den die Kamera eigentlich verhindern sollte. Bewährt hat sich, das Vorhaben an der ordentlichen Generalversammlung zu traktandieren, kurz zu begründen, warum (mit den Einbruchszahlen aus dem eigenen Areal, nicht mit allgemeinen Zahlen), und die laufenden Kosten offen auf alle Pächter umzulegen. Das ist meist eine überschaubare Summe pro Parzelle im Jahr, und ein Beschluss, der so zustande kommt, wird von den Mitgliedern hinterher auch getragen.
Wir sind ein Fachgeschäft in Winterthur und haben in den letzten 18 Jahren auch mit einigen Vereinen und Genossenschaften solche Lösungen umgesetzt, von der einzelnen Parzelle bis zum ganzen Areal. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie das für Ihren Verein vorbereiten möchten: 052 525 89 88 oder [email protected].
Verwandtes Thema: Fahrraddiebstahl im Velokeller — auch dort entscheidet nicht eine Einzelperson allein, sondern eine Gemeinschaft.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf ich mein eigenes Gartenhäuschen einfach filmen?
Ja, die eigene Parzelle und das eigene Häuschen gelten wie normaler Privatgrund. Sobald die Kamera aber den gemeinsamen Weg oder Nachbarparzellen erfasst, braucht es einen Beschluss des Vereins.
Reicht ein Vorstandsbeschluss für eine Kamera am Haupteingang?
Nach der EDÖB-Praxis sollten alle betroffenen Nutzerinnen und Nutzer einbezogen werden, nicht nur der Vorstand allein. Ein offener Beschluss der Mitgliederversammlung ist die sicherere Grundlage.
Wie versorgt man eine Kamera im Garten ohne Stromanschluss?
Für eine einzelne Parzelle reicht meist eine Akkukamera mit SIM-Karte. Für eine dauerhafte Anlage am Haupteingang lohnt sich ein Solarsystem mit Akkupuffer.