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Falschparker auf dem eigenen Parkplatz: Was hilft, und was das Gesetz dazu sagt

Sicherheitskamera am Eingang eines privaten Parkplatzes zur Kennzeichenerfassung

In Zürich sind Parkplätze so knapp, dass mancher gar nicht mehr fragt, wem der Platz gehört. Wer einen eigenen Parkplatz hat, sei es als Privatperson, Unternehmen oder Gemeinde, kennt das Problem: Fremde stellen ihr Auto einfach ab, oft über Stunden, manchmal täglich. Was viele nicht wissen: Dagegen vorzugehen ist einfacher, als es klingt, und es braucht dafür keine Busse durch die Polizei.

Ein reales Problem, kein Einzelfall

Der öffentliche Parkraum in Zürich wird knapper, während gleichzeitig über 10 Prozent der privaten Parkplätze leer stehen. Wer widerrechtlich auf einem privaten Parkplatz parkiert, riskiert in Zürich inzwischen bis zu CHF 700 für ein abgeschlepptes Fahrzeug, und im Wiederholungsfall sogar einen Eintrag ins Betreibungsregister. Trotzdem passiert es täglich, weil kaum jemand konsequent kontrolliert, wer den eigenen Platz gerade blockiert.

Was rechtlich gilt: Umtriebsentschädigung statt Busse

Wichtig zu wissen: Eine Busse dürfen nur Polizei oder Gemeinde aussprechen, und das nur im öffentlichen Raum. Auf dem eigenen, privaten Parkplatz gilt ein anderer Mechanismus, die sogenannte Umtriebsentschädigung. Sie stützt sich auf Art. 41 OR und deckt den administrativen Aufwand, der durch das widerrechtliche Parkieren entsteht. Ein richterliches Verbot ist dafür nicht nötig, das widerrechtliche Parkieren allein reicht als Grundlage. In der Regel beträgt sie CHF 60 bis 80 pro Verstoss. Nicht abgegolten wird dagegen die allgemeine Überwachung oder Sicherung des Parkplatzes selbst, sondern nur der tatsächliche Aufwand für die Durchsetzung.

Wie die automatisierte Lösung funktiert

Eine Kamera erfasst jedes Kennzeichen bei Ein- und Ausfahrt automatisch, inklusive Zeitpunkt und Fahrzeug. Ist das Kennzeichen nicht auf der Liste der berechtigten Fahrzeuge, wird der Vorfall automatisch an unseren Partner Falsch-Parker.ch gemeldet. Falsch-Parker.ch übernimmt die Halterermittlung über die zuständige Behörde, stellt die Umtriebsentschädigung rechtssicher aus und kümmert sich um das komplette Inkasso, ohne dass Sie selbst mit den Fehlparkierenden in Kontakt treten müssen. Diese Lösung setzen wir bereits an mehreren Standorten in der Schweiz ein.

Was das kostet und wann es sich lohnt

Die automatisierte Komplettlösung mit Installation, Kennzeichenerfassung und Anbindung an Falsch-Parker.ch beginnt bei ab CHF 99 im Monat, bei einer Mindestmietdauer von 12 Monaten. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie oft der Platz tatsächlich fremdgenutzt wird: Bei zwei bis drei bearbeiteten Verstössen im Monat ist die Miete in der Regel bereits durch die Umtriebsentschädigung gedeckt, das genaue Verhältnis besprechen wir im persönlichen Gespräch. Für einen Parkplatz, der nur selten betroffen ist, kann sich eine gekaufte Lösung ohne laufende Kosten mehr lohnen, dafür ohne die automatisierte Weiterverarbeitung.

Ihre Situation Was Sie brauchen Unser Vorschlag Preis
Parkplatz wird häufig fremdgenutzt, volle Abwicklung gewünscht Automatische Kennzeichenerfassung + Inkasso durch Falsch-Parker.ch Mietlösung mit Installation und Verwaltung ab CHF 99.–/Monat, 12 Monate Mindestlaufzeit
Seltene Vorfälle, keine laufenden Kosten gewünscht Reine Beweissicherung, Verwaltung in Eigenregie Kaufsystem mit SIM-Karte oder kabelgebundenes System Systempreis nach Standort
Kein Stromanschluss am Parkplatz Autarke Stromversorgung Akkukamera, mit oder ohne SIM-Karte nach Standort

Rechtliches, das dazugehört

Auch für die Kennzeichenerfassung gilt die normale Regel für private Videoüberwachung: nur das eigene Grundstück erfassen, ein gut sichtbares Hinweisschild anbringen, siehe dazu unseren Beitrag Überwachungskamera-Hinweisschild Schweiz. Die Erfassung und Verarbeitung der Kennzeichendaten erfolgt nach Schweizer Datenschutzgesetz, ausführlich dazu unser Grundlagenbeitrag Datenschutz & Videoüberwachung in der Schweiz. Die Halterermittlung selbst führt nicht der Grundstückseigentümer durch, sondern Falsch-Parker.ch über die zuständige Behörde, das ist auch der Grund, warum Sie als Betroffener anonym bleiben.

Warum Konsequenz mehr bringt als Auflösung

Ein Parkplatz, an dem nur gelegentlich kontrolliert wird, spricht sich unter Fremdparkierenden schnell herum, genauso wie ein Parkplatz, an dem konsequent jede Einfahrt automatisch erfasst wird. Diese Konsequenz ist es, die den Platz auf Dauer uninteressant macht, mehr als jedes zusätzliche Megapixel in der Kamera. Wichtig zu wissen: Bis die ersten Falschparkierenden aufhören, den Platz zu nutzen, vergehen meist ein paar Wochen, in denen die Fälle noch bearbeitet werden, danach beruhigt sich die Lage spürbar.

Wir sind ein Fachgeschäft in Winterthur, installieren solche Anlagen seit 18 Jahren und übernehmen auf Wunsch die komplette Abwicklung mit unserem Partner Falsch-Parker.ch. Rufen Sie uns an unter 052 525 89 88, schreiben Sie an [email protected], oder besuchen Sie direkt unsere Seite zur automatisierten Parküberwachung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf ich als Privatperson selbst eine Busse verlangen?
Nein, eine Busse dürfen nur Polizei oder Gemeinde im öffentlichen Raum aussprechen. Auf dem eigenen Parkplatz gilt stattdessen die zivilrechtliche Umtriebsentschädigung, die keine behördliche Grundlage braucht.

Muss ich selbst mit den Fehlparkierenden verhandeln?
Nein. Falsch-Parker.ch übernimmt die Halterermittlung, die Ausstellung der Umtriebsentschädigung und das Inkasso vollständig, Sie bleiben dabei anonym.

Was kostet die automatisierte Lösung?
Ab CHF 99 im Monat bei 12 Monaten Mindestlaufzeit, inklusive Installation und Verwaltung. Bei mehreren Verstössen im Monat deckt die Umtriebsentschädigung die Miete in der Regel.

Brauche ich zwingend die automatisierte Anbindung an Falsch-Parker.ch?
Nein. Wer nur gelegentlich Probleme hat, kann auch ein Kaufsystem als reine Beweissicherung nutzen, ohne laufende Kosten und ohne automatisierte Weiterverarbeitung.