Videoüberwachung privatgrundstück Schweiz Leave a comment

Videoüberwachung ist in unserem Alltag allgegenwärtig. Ob in Restaurants, Kaufhäusern, Tiefgaragen, Mehrfamilienhäusern, mit Drohnen oder Dashcams – überall werden wir aufgenommen. Wer Menschen so filmt, dass sie identifiziert werden können, verarbeitet personenbezogene Daten und muss deshalb das Datenschutzgesetz einhalten. Oft mangelt es an einer klaren Information für die betroffene Person.

Wenn Privatpersonen eine Videoüberwachungsanlage betreiben, müssen sie folgende Regeln beachten, um datenschutzkonform zu handeln:

  • Der Aufnahmebereich muss sich auf das eigene Grundstück beschränken und darf weder das Nachbargrundstück noch den öffentlichen Raum erfassen.
  • Der Betrieb der Videoüberwachungsanlage muss berechtigt sein und oft auf die Sicherheit von Personen oder den Schutz von Objekten zurückgeführt werden.
  • Beachten Sie, dass gefilmte Szenen nicht immer eindeutig sind und das Gericht im Einzelfall entscheiden wird, ob private Videoaufnahmen als Beweismittel zugelassen werden.
  • Die Videoaufnahmen müssen angemessen und zweckmäßig sein und die Beeinträchtigung der Privatsphäre der gefilmten Personen muss angemessen sein.
  • Filmen in sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern oder Psychiatrien darf nur unter Einhaltung strikter Vorschriften erfolgen.
  • Die Videoaufnahmen müssen transparent sein und die betroffene Person muss darüber informiert werden, dass sie gefilmt werden, bevor sie den Aufnahmebereich betreten.
  • Videoaufnahmen dürfen nur veröffentlicht werden, wenn die abgebildeten Personen ihre Zustimmung gegeben haben. Bilder von Straftaten sollten an die Strafverfolgungsbehörden übergeben werden.

Tipps für Betroffene: Transparenz ist von zentraler Bedeutung, da das Gesetz bei Persönlichkeitsverletzungen ein Zivilklagerecht vorsieht. Betroffene müssen sich selbst gegen eine Persönlichkeitsverletzung wehren und können dies nur, wenn sie von der Videoüberwachung wissen.

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