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Videoüberwachung auf Baustellen in der Schweiz – Speicherdauer und rechtliche Anforderungen

Videoüberwachung auf Baustellen in der Schweiz – Speicherdauer und rechtliche Anforderungen

Videoüberwachung kann auf Baustellen ein wirksames Mittel sein, um Diebstähle, Vandalismus oder unbefugtes Betreten zu verhindern. Bauunternehmen und private Bauherren investieren viel in Material und Geräte – verständlich ist daher der Wunsch, diese Werte mit Kameras zu schützen. Allerdings unterliegt die Überwachung mittels Videokamera strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben. In der Schweiz regelt das Datenschutzgesetz (DSG) den Umgang mit Videoaufnahmen von Personen. Im Folgenden erfahren Sie, welche rechtlichen Anforderungen gelten, wie lange Aufnahmen gespeichert werden dürfen und wie eine rechtskonforme Umsetzung der Baustellenüberwachung aussieht.

Rechtliche Grundlagen und Datenschutz-Prinzipien

In der Schweiz gilt: Sobald Personen durch eine Kamera erfasst werden und identifizierbar sind, handelt es sich um Personendaten. Die Verarbeitung solcher Aufnahmen muss mit dem Datenschutzgesetz im Einklang stehen. Grundsätzlich ist private Videoüberwachung erlaubt, sofern ein legitimer Zweck vorliegt (z.B. Schutz vor Diebstahl) und die Datenschutz-Grundsätze eingehalten werden. Zu den zentralen Prinzipien zählen:

  • Verhältnismässigkeit: Die Überwachungsmassnahme muss im angemessenen Verhältnis zum Sicherheitsbedürfnis stehen. Videoüberwachung darf nur eingesetzt werden, wenn sie notwendig ist und keine milderen Mittel (wie Zäune, Alarmanlagen oder Wachdienste) den Zweck genauso gut erfüllen könnten. Eine Baustellenkamera sollte also nie „auf Vorrat“ oder aus reinem Interesse eingesetzt werden, sondern nur bei konkretem Sicherheitsbedürfnis.

  • Transparenz: Betroffene Personen müssen klar informiert sein, dass sie gefilmt werden. Überraschende oder heimliche Überwachung ist unzulässig. Wie diese Informationspflicht in der Praxis aussieht, behandeln wir weiter unten (Stichwort Hinweisschilder).

  • Zweckbindung: Videoaufnahmen dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet werden – im Baustellenkontext also typischerweise zur Sicherheit und Diebstahlprävention. Eine zweckfremde Nutzung (etwa Veröffentlichung der Videos oder Verwendung zur Mitarbeiterüberwachung) ist untersagt.

  • Datensparsamkeit: Es sollen so wenig Daten wie möglich erhoben und gespeichert werden. Für Videokameras bedeutet das z.B., nur jene Bereiche zu filmen, die nötig sind, und Aufnahmen nicht länger aufzubewahren als erforderlich. Details zur Speicherdauer folgen noch.

Beachten müssen Bauunternehmen zudem, dass bei einer Überwachung während der Arbeitszeit auch das Arbeitsrecht greift. Kameras dürfen nicht zur Verhaltenskontrolle von Mitarbeitern dienen. Falls also Arbeiter auf der Baustelle gefilmt werden, ist das nur zulässig, wenn zwingende Gründe vorliegen (z.B. Sicherheit in gefährlichen Bereichen) und die Belegschaft informiert ist. Eine permanente Überwachung der Beschäftigten ist in der Regel verboten und würde gegen das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer verstossen.

Private Baustelle vs. öffentlicher Bereich

Ein wichtiger Unterschied besteht darin, wo die Kameras filmen. Auf privatem Baustellengelände (also innerhalb des eigenen Grundstücks) darf Videoüberwachung im Rahmen der oben genannten Grundsätze stattfinden. Kritisch wird es jedoch, wenn die Kameras auch öffentliche Bereiche oder Nachbargrundstücke erfassen. Private Überwachungskameras, die öffentlichen Raum filmen, sind grundsätzlich unzulässig. Das bedeutet: Der Aufnahmebereich einer Baustellenkamera muss auf das eigene Gelände beschränkt sein. Öffentliche Wege, Strassen oder benachbarte Grundstücke dürfen nicht absichtlich mitüberwacht werden.

In der Praxis sollte die Kamera so ausgerichtet sein, dass keine Bereiche ausserhalb der Baustelle aufgenommen werden. Ist dies aufgrund der Lage schwierig (etwa weil die Baustelle direkt an ein Trottoir grenzt), muss der Überwachungsbereich technisch eingegrenzt werden. Moderne Kameras bieten oft die Möglichkeit, bestimmte Zonen auszublenden oder unscharf zu maskieren, um die Privatsphäre ausserhalb des Grundstücks zu schützen. Im Zweifelsfall ist es besser, auf die Überwachung eines öffentlichen Zugangsbereichs zu verzichten, als unerlaubt den öffentlichen Raum zu filmen. Gleiches gilt für Nachbarhäuser und -gärten: Diese fallen unter die Privatsphäre Dritter und dürfen nicht ohne Weiteres von Ihrer Kamera erfasst werden. Kurz gesagt: Überwachen Sie nur das, was Ihnen gehört, und vermeiden Sie jegliche unbeabsichtigte öffentliche Überwachung, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Kennzeichnung und Transparenz der Überwachung

Transparenz ist ein zentrales Gebot bei der Videoüberwachung. Jeder, der eine überwachte Baustelle betritt oder sich in ihrem unmittelbaren Bereich aufhält, sollte auf den ersten Blick erkennen können, dass dort gefilmt wird. Daher besteht eine Kennzeichnungspflicht: Die Baustelle muss mit gut sichtbaren Hinweisschildern versehen werden, die auf die Videoüberwachung hinweisen.

In der Regel werden hierfür Schilder mit einem Kamerasymbol und einem kurzen Hinweistext angebracht, etwa „Achtung, dieses Gelände wird videoüberwacht“. Solche Schilder sollten an allen Zugängen zur Baustelle platziert werden (z.B. am Bauzaun, Tor oder Eingang zum Gebäude), idealerweise in Augenhöhe und ausreichend gross, damit sie nicht übersehen werden. Für Firmenbaustellen ist es ratsam, auf dem Schild auch die verantwortliche Stelle zu nennen – etwa den Namen des Bauunternehmens oder Bauherren – sowie einen Kontakt (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse). So wissen Betroffene, an wen sie sich bei Fragen zum Datenschutz wenden können. Diese Transparenz schafft Vertrauen und stellt sicher, dass die Überwachung nicht „im Verborgenen“ erfolgt.

Private Bauherren, die ihr Eigenheim während der Bauphase überwachen, sollten ebenfalls zumindest ein Hinweisschild anbringen. Auch wenn es sich um privates Gelände handelt, gilt: Sollte z.B. ein Handwerker, Lieferant oder Spaziergänger vom Kameraauge erfasst werden, muss er darüber informiert sein. Offene Kommunikation über die Überwachung verhindert Missverständnisse und möglichen Ärger mit Nachbarn oder Passanten.

Zugriffsschutz und Datensicherheit der Aufnahmen

Die beste Kamera nützt wenig, wenn die aufgezeichneten Daten in falsche Hände geraten. Datensicherheit und Zugriffsschutz sind daher essenziell. Konkret bedeutet das: Nur autorisierte Personen dürfen Zugriff auf die Live-Bilder oder die gespeicherten Videoaufnahmen erhalten. Legen Sie fest, wer im Unternehmen oder Haushalt diese Berechtigung hat – zum Beispiel der Bauleiter, Sicherheitsbeauftragte oder beim Privathaus nur der Eigentümer selbst. Unbefugte (dazu zählen auch Mitarbeiter ohne Berechtigung) dürfen die Aufzeichnungen nicht einfach ansehen.

Technisch ist sicherzustellen, dass die Videoanlage passwortgeschützt ist und vor externem Zugriff gesichert. Verwenden Sie sichere Passwörter für Kamera und Aufzeichnungsgeräte bzw. die App/Software, mit der Sie die Bilder abrufen. Falls die Daten auf einem Server oder in der Cloud gespeichert werden, sollten die Speicherorte verschlüsselt und vor Cyberangriffen geschützt sein. Achten Sie darauf, dass der Dienstleister (bei Cloud-Lösungen) vertrauenswürdig ist und idealerweise die Daten in der Schweiz oder zumindest nach schweizerischem Datenschutzstandard verarbeitet.

Ebenso wichtig: Die Aufnahmen dürfen nicht unkontrolliert weitergegeben werden. Teilen Sie Videomaterial nicht mit Unbeteiligten oder in sozialen Medien. Die Aufzeichnungen dienen ausschliesslich dem Sicherheitszweck und dürfen nur im Bedarfsfall z.B. der Polizei oder Versicherung übergeben werden (etwa wenn ein Diebstahl aufgeklärt werden muss). Durch strenge Zugriffskontrollen und sichere Speicherung stellen Sie sicher, dass die Privatsphäre Unbeteiligter gewahrt bleibt und keine Datenlecks entstehen.

Speicherdauer von Videoaufnahmen auf Baustellen

Ein zentraler Aspekt der Datenschutzkonformität ist die begrenzte Speicherdauer der Videoaufnahmen. Man darf Videomaterial nicht länger aufbewahren als nötig. Hintergrund ist der Grundsatz der Datensparsamkeit: Je länger personenbezogene Aufnahmen gespeichert werden, desto grösser der Eingriff in die Privatsphäre. Deshalb verlangen die Datenschutzbehörden, dass Aufzeichnungen zeitnah gelöscht oder überschrieben werden, sofern kein besonderer Grund für eine weitere Aufbewahrung besteht.

In der Praxis hat es sich etabliert, Videoaufnahmen sehr kurzfristig zu löschen, wenn keine Vorkommnisse stattfinden. Oft wird eine automatische Überschreibung nach ein bis zwei Tagen eingerichtet. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über empfohlene maximale Speicherfristen in verschiedenen Situationen:

Szenario Maximale Speicherdauer
Normalbetrieb (tägliche Kontrolle möglich) ca. 24–48 Stunden – Im Alltag ausreichend, um festzustellen, ob ein Vorfall passiert ist. Danach sollten die Daten gelöscht werden, falls nichts Auffälliges entdeckt wurde.
Kurze Abwesenheit (Wochenende, 3 Tage) bis zu 72 Stunden – Wenn über ein verlängertes Wochenende niemand vor Ort ist, kann die Aufbewahrung ausnahmsweise etwas länger (max. 3 Tage) erfolgen, sodass bei Rückkehr noch überprüft werden kann, ob in dieser Zeit etwas vorgefallen ist.
Längere Abwesenheit (Betriebsferien, Urlaub) ausnahmsweise bis zu 7 Tage – Ist absehbar, dass für längere Zeit niemand die Aufnahmen sichten kann (z.B. zwei Wochen Urlaub des Bauherren), sollte die Kameralösung möglichst so eingestellt sein, dass sie die Zwischenzeit abdeckt. Dennoch sollte die Speicherung so kurz wie möglich gehalten werden und nach der Rückkehr umgehend geprüft und gelöscht werden, wenn nichts passiert ist.
Sicherheitsvorfall (Diebstahl, Vandalismus) bis zur Aufklärung des Vorfalls – Wenn ein konkretes Ereignis eintritt, darf die relevante Video-Sequenz so lange wie nötig aufbewahrt werden (z.B. bis die Polizei ermittelt hat oder das Versicherungsproblem geklärt ist). Unbeteiligtes Material sollte aber ausgefiltert und gelöscht werden.

Hinweis: Die oben genannten Zeitspannen sind Richtwerte. In vielen Fällen wird empfohlen, nicht mehr als 24 oder 48 Stunden routinemässig zu speichern, um auf der sicheren Seite zu sein. Eine überschrittene Speicherdauer muss immer besonders gut gerechtfertigt sein. Deshalb lieber kürzer halten und nur in Ausnahmefällen – wie beschrieben – etwas verlängern.

Wichtig ist, dass Sie eine Löschroutine etablieren: Entweder überschreibt das System alte Aufnahmen automatisch nach der festgelegten Frist, oder Sie/Ihr Team sorgen manuell dafür, dass keine älteren Videodateien gehortet werden. Es ist nicht zulässig, vorsorglich alle Aufnahmen über Wochen oder gar Monate zu speichern „falls man sie doch noch brauchen könnte“. Kommt es nicht zu einem Vorfall, sind die Aufzeichnungen regelmässig zu löschen. Im Ereignisfall hingegen behalten Sie nur das relevante Material und entfernen den Rest. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass die Privatsphäre Unbeteiligter gewahrt bleibt und Sie dennoch im Bedarfsfall Beweismittel zur Hand haben.

Verhältnismässigkeit: so viel wie nötig, so wenig wie möglich

Neben all den konkreten Regeln sollte stets der Grundsatz der Verhältnismässigkeit Ihr Handeln leiten. Videoüberwachung auf der Baustelle sollte nur in dem Ausmass erfolgen, wie es wirklich erforderlich ist. Prüfen Sie im Vorfeld, ob alternative oder weniger eingreifende Sicherheitsmassnahmen ausreichen könnten. Oft können Zäune, Schlösser, Bewegungsmelder oder Beleuchtung einen Grossteil der Sicherheitsrisiken abdecken. Eine Kamera ist sinnvoll, wenn trotz dieser Vorkehrungen ein hohes Risiko für Einbrüche oder Vandalismus besteht oder wenn z.B. ein abgelegener Bauort ohne Nachbarschaftsaufsicht vorliegt.

Wenn Sie sich für den Einsatz von Videotechnik entscheiden, achten Sie darauf, die Anzahl der Kameras und deren Blickwinkel gering zu halten – überwachen Sie also nur die neuralgischen Punkte (Materiallager, Zugänge etc.) anstatt die gesamte Baustelle flächendeckend. Jede zusätzlich erfasste Person, die nichts mit dem eigentlichen Schutzbedürfnis zu tun hat, bedeutet einen vermeidbaren Eingriff in die Privatsphäre. Ideal ist es auch, die Kameras nur dann aktiv aufzuzeichnen zu lassen, wenn ausserhalb der Arbeitszeiten niemand regulär vor Ort ist (beispielsweise nachts oder an freien Tagen). So wird vermieden, dass Mitarbeiter oder Besucher während normaler Tätigkeiten gefilmt werden, was deren Persönlichkeitsrechte schützen hilft. Insgesamt muss der Nutzen der Überwachung stets in einem angemessenen Verhältnis zum Eingriff in die Privatsphäre stehen. Das bedeutet: So viel Sicherheit wie nötig erreichen, dabei aber so wenig Überwachung wie möglich einsetzen.

Fazit: Rechtskonforme Videoüberwachung in der Praxis

Eine rechtskonforme Umsetzung der Videoüberwachung auf Baustellen erfordert ein durchdachtes Vorgehen. Abschliessend einige Best Practices, die Bauunternehmen wie auch private Bauherren befolgen sollten:

  • Klare Notwendigkeit: Setzen Sie Kameras nur mit konkretem Sicherheitsgrund ein – primär zum Schutz von Personen und Sachwerten. Prüfen Sie, ob alternative Sicherheitsmassnahmen (Zaun, Beleuchtung, Wachschutz) eventuell genügen, bevor Sie zur Kamera greifen.

  • Begrenzter Überwachungsbereich: Richten Sie die Kameras so aus, dass ausschliesslich Ihr Baustellengelände gefilmt wird. Öffentliche Flächen oder Nachbargrundstücke sollten nicht erfasst werden.

  • Transparenz gewährleisten: Bringen Sie deutlich sichtbare Hinweisschilder an allen Zugängen an, die auf die Videoüberwachung hinweisen. Sorgen Sie dafür, dass jeder Betroffene informiert ist.

  • Datensicherheit umsetzen: Schützen Sie Ihre Videoanlage und Aufzeichnungen vor unbefugtem Zugriff – etwa durch Passwörter, verschlüsselte Speicherung und klare Zugriffsrechte nur für befugte Personen.

  • Speicherdauer begrenzen: Löschen oder überschreiben Sie Aufnahmen regelmässig und zeitnah. In der Regel sollten Aufzeichnungen nach 24–72 Stunden gelöscht sein, sofern kein Vorfall entdeckt wurde.

  • Vorfälle gezielt auswerten: Treten Sicherheitsvorfälle auf, speichern Sie die relevanten Sequenzen getrennt und nur so lange, wie für Abklärungen notwendig. Unbeteiligtes Material wird gelöscht, um die Privatsphäre zu wahren.

  • Respekt vor der Privatsphäre: Nutzen Sie Videoüberwachung nicht zur Mitarbeiterkontrolle oder aus Neugier. Informieren Sie alle Beteiligten (Mitarbeiter, Handwerker) über die Kameras und stellen Sie sicher, dass niemand unnötig gefilmt wird.

Durch Beachtung dieser Punkte lässt sich Videoüberwachung auf Baustellen effektiv und datenschutzkonform einsetzen. Sowohl professionelle Bauunternehmen als auch private Bauherren können so ihre Projekte schützen, ohne unnötig in die Privatsphäre von Mitarbeitern, Nachbarn oder Passanten einzugreifen. Die richtige Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz schafft Vertrauen und bewahrt Sie vor rechtlichen Fallstricken – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: den erfolgreichen Bau Ihres Projekts.

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