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Videoüberwachung mit Ton in der Schweiz

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Videoüberwachung mit Ton: Was in der Schweiz rechtlich gilt

Wer sein Grundstück oder sein Geschäft mit Kameras sichert, fühlt sich oft sicherer. Doch Vorsicht: Während die Videoaufnahme oft erlaubt ist, wird es beim Ton kritisch. In der Schweiz sind die Hürden für Audioaufnahmen extrem hoch.

Warum Tonaufnahmen meist illegal sind

In der Schweiz schützt das Gesetz die Privatsphäre und das „Recht am eigenen Wort“ sehr stark. Eine Kamera, die ungefragt Gespräche aufzeichnet, verstösst in der Regel gegen zwei zentrale Gesetze:

1. Strafgesetzbuch (Art. 179bis): Das heimliche Abhören oder Aufnehmen eines nichtöffentlichen Gesprächs ist eine Straftat.
2. Datenschutzgesetz (nDSG):Die Aufnahme von Ton ist meist nicht „verhältnismässig“. Für den Schutz von Sachwerten (Einbruchschutz) reicht ein Bild völlig aus – der Ton liefert keinen entscheidenden Mehrwert, stellt aber einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar.

Wichtiger Hinweis: In der Schweiz gilt: Tonaufnahmen ohne explizite Zustimmung aller Beteiligten sind strafbar. Deaktivieren Sie im Zweifel die Audio-Funktion Ihrer Kamera.

Drei Szenarien im Check

Privatgrundstück: Sie dürfen Ihr eigenes Haus filmen, aber keinen öffentlichen Grund (Trottoir). Die Tonaufnahme muss deaktiviert sein, da Besucher oder Postboten nicht mit einer Audio-Überwachung rechnen müssen.
Arbeitsplatz:Hier ist die Videoüberwachung zur Verhaltenskontrolle verboten. Tonaufnahmen sind am Arbeitsplatz so gut wie nie zulässig.
Öffentlicher Raum: Private dürfen im öffentlichen Raum weder Bild noch Ton aufzeichnen.

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