Ihre Fachgeschäfte in Winterthur
Wir sind 24/7 für Sie da, in der ganzen Schweiz, angetrieben von Schweizer Präzision und Engagement.
SICHERHEIT FÜR GEMEINDEN, ÄMTER UND ÖFFENTLICHE GEBÄUDE
Unsere Systeme erkennen Bewegungen präzise und unterscheiden Menschen von Tieren oder Fahrzeugen. Das Ergebnis: sofortige Alarmierung, revisionssichere Aufzeichnung und mehr Rechtssicherheit für Ihre Institution.
UNSER UMFASSENDER SERVICE
Alles beginnt mit einer kostenlosen und professionellen Beratung
Jede Liegenschaft ist anders. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Schutzziele, die zu überwachenden Bereiche und rechtliche Anforderungen (DSG/DSGVO). Das Ergebnis: ein konkretes Angebot mit Festpreis.
Wir planen Ihr Sicherheitsprojekt
Wir planen die optimale Kamerapositionierung für Eingangsbereiche, Parkplätze und Aussenanlagen. Datenschutzkonforme Umsetzung nach Schweizer DSG ist bei jedem Projekt selbstverständlich.
Von der Planung bis zur meisterhaften Installation
Unsere Techniker installieren das System diskret mit minimalem Aufwand. Anschliessend schulen wir Ihre Sicherheitsverantwortlichen im Umgang mit dem System und der Alarmverwaltung.
Laufende Wartung und Unterstützung
Sicherheit endet nicht mit der Installation. Wir prüfen das System regelmässig und reagieren schnell bei Störungen. Kostenloser telefonischer Support inklusive.
GERNE UNTERBREITEN WIR IHNEN EIN UNVERBINDLICHES ANGEBOT
WETTBEWERB
| Smart Cam | Andere | Elektriker | |
|---|---|---|---|
| Professionelle Videoüberwachung | ✓ | ✓ | ✓ |
| Schweizweit tätig | ✓ | ✓ | × |
| Fortgeschrittene und fachspezifische Technologiekompetenz | ✓ | ✓ | × |
| Herstellerunabhängig | ✓ | ✓ | × |
| Festpreis inklusive Montage | ✓ | × | × |
| Individuelle Kalibrierung auf Wohnumgebung | ✓ | × | × |
| Ein Ansprechpartner von A bis Z | ✓ | × | × |
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Wenn Sie weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Tel: +41 52 525 89 88
E-Mail: info@smart-cam.ch
Ist Videoüberwachung am Arbeitsplatz rechtlich zulässig?
Ja — unter bestimmten Voraussetzungen. In der Schweiz regelt das Datenschutzgesetz (DSG) den Einsatz von Überwachungskameras. Zulässig ist die Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche (Eingänge, Parkplätze, Flure), nicht jedoch die gezielte Kontrolle einzelner Mitarbeitender. Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Planung und erstellen auf Wunsch ein Datenschutzkonzept.
Wie werden Videodaten gespeichert — Cloud oder lokal?
Ja — unter bestimmten Voraussetzungen. In der Schweiz regelt das Datenschutzgesetz (DSG) den Einsatz von Überwachungskameras. Zulässig ist die Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche (Eingänge, Parkplätze, Flure), nicht jedoch die gezielte Kontrolle einzelner Mitarbeitender. Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Planung und erstellen auf Wunsch ein Datenschutzkonzept.
Müssen Mitarbeitende über die Überwachung informiert werden?
Ja, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Überwachte Bereiche müssen mit gut sichtbaren Hinweisschildern gekennzeichnet sein. Bei Mitarbeitenden empfiehlt sich zusätzlich eine schriftliche Information. Wir liefern auf Wunsch konforme Beschilderung und unterstützen Sie bei der internen Kommunikation.
Wie lange werden Aufnahmen aufbewahrt?
Typischerweise 30 bis 90 Tage, je nach Speicherkapazität und internen Vorgaben. Für öffentliche Institutionen empfehlen wir mindestens 30 Tage für eine zuverlässige Beweissicherung. Die Aufbewahrungsdauer wird gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Datenschutzbeauftragten festgelegt.
Kann das System in bestehende Infrastruktur integriert werden?
In den meisten Fällen ja. Unsere Systeme sind ONVIF-kompatibel und lassen sich mit bestehenden Netzwerken, Zugangssystemen und Türsprechanlagen kombinieren. Wir prüfen Ihre bestehende Infrastruktur kostenlos und zeigen auf, was direkt integriert werden kann und was ersetzt werden sollte.
Was passiert bei einem Systemausfall?
Unsere Systeme verfügen über lokale Pufferspeicher und redundante Aufzeichnung. Bei einem Ausfall benachrichtigt das System automatisch per E-Mail oder Push-Meldung. Unser Supportteam ist telefonisch erreichbar und reagiert innert kürzester Zeit — Störungsbehebung vor Ort innerhalb von 24 bis 48 Stunden.
Wie schnell kann eine Anlage installiert werden?
Nach der Beratung und Planung dauert eine Standardinstallation in der Regel 1 bis 3 Tage, je nach Grösse der Liegenschaft. Wir koordinieren alle Arbeiten intern — kein separater Elektriker oder IT-Dienstleister notwendig. Alles aus einer Hand, mit einem fixen Fertigstellungstermin.
Was kostet eine Überwachungsanlage für eine Gemeinde?
Das hängt vom Umfang ab — Anzahl Kameras, Gebäudegrösse und gewünschte Funktionen. Ein Einstiegssystem ab 4 Kameras mit NVR ist bereits ab CHF 800 bis CHF 1’500 inkl. Montage realisierbar. Grössere Anlagen mit 16+ Kameras bewegen sich je nach Ausbau zwischen CHF 3’000 und CHF 8’000. Wir erstellen ein verbindliches Festpreisangebot — kostenlos und unverbindlich.
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