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EU AI Act, Gesichtserkennung & Co.: Was neue KI-Regeln für eure Sicherheitsanlage bedeuten

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Seit Februar 2025 gilt der EU AI Act in Teilen — und er verändert, was KI-Systeme dürfen und was nicht. Gerade im Bereich Videoüberwachung und Gesichtserkennung sorgen die neuen Regelungen für viel Gesprächsstoff. Wir erklären dir, was das für dich als Unternehmen oder Privatperson in der Schweiz konkret bedeutet.

Was ist der EU AI Act — und warum betrifft er auch die Schweiz?

Der EU AI Act ist die weltweit erste umfassende Regulierung für Künstliche Intelligenz. Er stuft KI-Systeme in Risikoklassen ein: von „minimal“ bis „inakzeptabel“. Gesichtserkennung im öffentlichen Raum in Echtzeit? Das ist laut EU AI Act grundsätzlich verboten — ausser in sehr engen Ausnahmen für Strafverfolgungsbehörden. Ein aktuelles Beispiel aus Deutschland illustriert die Debatte: Hessen hat als erstes Bundesland im Sommer 2025 Live-Gesichtserkennung durch die Polizei eingeführt — was für heftige politische Diskussionen gesorgt hat. Die Schweiz ist zwar kein EU-Mitglied, orientiert sich aber stark an europäischen Standards — und wer Produkte oder Dienstleistungen an EU-Kunden liefert, muss den AI Act zwingend einhalten.

Was darf deine Kamera — und was nicht?

Erlaubt sind KI-Kameras, die Einbrüche erkennen, Zutrittssysteme steuern, Fahrzeuge identifizieren oder Gefahrensituationen melden — solange die Daten lokal gespeichert werden, Fristen eingehalten und Personen informiert werden.

Verboten (oder stark eingeschränkt) ist die automatisierte Echtzeit-Gesichtserkennung zur Identifikation von Personen im öffentlichen Raum durch private Betreiber. Das gilt für Geschäfte, Einkaufszentren und private Sicherheitsdienste gleichermassen.

Grauzone: Personen-Tracking über mehrere Kameras hinweg (sogenanntes „Re-Identification“). Hier empfehlen Datenschutzexperten, immer einen Anwalt zu konsultieren, bevor man solche Systeme einschaltet. Für die meisten Schweizer KMUs — also das kleine Ladengeschäft, den Handwerksbetrieb, das Bürogebäude — bedeutet das: Business as usual. Ihre Kameraanlagen fallen schlicht nicht in die Hochrisikokategorie, solange sie keine Gesichtsdatenbanken verwenden.

Was kommt als Nächstes — und wie bleibe ich auf der sicheren Seite?

Die Regelungen des EU AI Act werden schrittweise bis 2026 vollständig in Kraft treten. Für Kamerasysteme in Schweizer Unternehmen heisst das: Jetzt ist der beste Zeitpunkt, die eigene Anlage zu überprüfen. Welche Daten werden gespeichert? Wo liegen die Aufnahmen? Wer hat Zugriff? Wann werden sie gelöscht? Diese vier Fragen zu beantworten ist nicht nur rechtlich klug — es schafft auch Vertrauen bei Mitarbeitenden und Kunden.


Eure Meinung interessiert uns: Habt ihr euch schon einmal mit den rechtlichen Anforderungen an eure Kameraanlage beschäftigt? Oder ist das Thema für euch noch ein weisser Fleck? Schreibt uns — wir beantworten eure Fragen gerne direkt in den Kommentaren!

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